Reklamationen

Unser Reizthema heute: Reklamationen



Garantie und Gewährleistung sind zwei Sachen, mit denen der gemeine Einzelhändler gerne seine Kunden verwirrt. Ist ein Loch im Hemd oder das Smartphone übern Jordan, heißt es oft „wir schicken das ein“, blabla, oder ähnlicher Quatsch.

Mal ein Exkurs zur Gesetzeslage: die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert 24 Monate, in denen der Händler (nicht der Hersteller) dafür verantwortlich ist, das sein Produkt tacko war. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war, danach ist es am Käufer zu beweisen, dass eben nicht alles Sahne gewesen ist.

In jedem Fall hat nun der Käufer die Wahl, ob er eine Preisminderung möchte, eine Nachbesserung oder ganz vom Kauf zurücktreten will. Vertröstungen wie „wir schicken das ein“ gelten in jedem Fall nicht – also greift euch einfach einen heilen Artikel und lasst den kaputten im Geschäft liegen.

Und die Gewährleistung gilt selbstverständlich auch für reduzierte Ware, und unabhängig vom Vorhandensein der Originalverpackung.



Garantie hingegen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers.



Lasst euch nicht vom Händler an den Hersteller verweisen. Kennt eure Rechte und reklamiert, was das Zeug hält, ernsthaft.

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