Reklamationen
Unser
Reizthema heute: Reklamationen
Garantie
und Gewährleistung sind zwei Sachen, mit denen der gemeine
Einzelhändler gerne seine Kunden verwirrt. Ist ein Loch im Hemd oder
das Smartphone übern Jordan, heißt es oft „wir schicken das ein“,
blabla, oder ähnlicher Quatsch.
Mal
ein Exkurs zur Gesetzeslage: die Gewährleistung ist
gesetzlich vorgeschrieben und dauert 24 Monate, in denen der Händler
(nicht der Hersteller) dafür verantwortlich ist, das sein Produkt
tacko war. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass
zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war, danach ist es am Käufer
zu beweisen, dass eben nicht alles Sahne gewesen ist.
In
jedem Fall hat nun der Käufer die Wahl, ob er eine Preisminderung
möchte, eine Nachbesserung oder ganz vom Kauf zurücktreten will.
Vertröstungen wie „wir schicken das ein“ gelten in jedem Fall
nicht – also greift euch einfach einen heilen Artikel und lasst den
kaputten im Geschäft liegen.
Und
die Gewährleistung gilt selbstverständlich auch für reduzierte
Ware, und unabhängig vom Vorhandensein der Originalverpackung.
Garantie
hingegen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers.
Lasst
euch nicht vom Händler an den Hersteller verweisen. Kennt eure
Rechte und reklamiert, was das Zeug hält, ernsthaft.
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