Fluchthelfer.in

Unser Reizthema heute: Fluchthelfer.in

Hä? Haben wir schon wieder eine neue Schreibweise für genderübergreifende Begriffe? Jein. Diesmal handelt es sich um eine Internetdomain, aber das Wortspiel mit dem Punkt wird darauf auch bis zum Erbrechen ausgereizt.
Auf Fluchthelfer.in ruft eine Uschi Namens Ursel Meininger zu Straftaten wie Beihilfe zur unerlaubten Einreise bzw. zum unerlaubten Aufenthalt auf und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung. Das reicht von Agitation gegen den Rechtsstaat („Solltet ihr von der Polizei geschnappt werden, verweigert auf jeden Fall die Aussage und sprecht darüber schon im Voraus Eurer Fluchthilfetätigkeit auch mit der flüchtenden Person, die Ihr mitnehmt.“) über das Vermitteln ideologisch verblendeter Anwälte („Außerdem erstellen wir über Crowdfunding einen Rechtshilfefonds, um Fluchthelfer.innen bei möglichen Repressionskosten zu unterstützen.“) bis hin zum Bereitstellen eines Starterkits mit Wegwerfhandy, Deutschlandfahnenüberzieher für den Seitenspiegel und Anhalterschild zum Selberbasteln. Wer also mal mit seiner Yacht in Lybien vor Anker geht und ein paar Sudanesische Anhalter über den Brenner bringen will, wird hier bestens ausgestattet.
Ideologisch untermauert wird das Ganze natürlich auch noch mit Geschwafel über No Borders, offene Gesellschaft und die DDR. Da hat die Tante offenbar einiges durcheinandergebracht. Und zur Krönung wird dem fleißigen Fluchthelfer auch noch das Bundesverdienstkreuz in Aussicht gestellt.

Ich finde das toll. Vielleicht kann Frau Meininger ihr Beratungsangebot zukünftig ja auch noch auf andere Kriminalitätsbereiche ausweiten. Ich hab zum Beispiel Schwierigkeiten beim Dealen und muss meinen Anwalt immer selber bezahlen. Auch wie ich meine Alte verprügel, ohne dass sie blaue Flecken bekommt (damit sie weiter im Puff Geld verdienen kann), würde mich interessieren. Ach ja, und wie werde ich eigentlich eine Leiche los?

Blitzerwarner sollen illegal sein, aber solche Internetseiten nicht? Ich brech ins Essen, ernsthaft.

Kommentare

  1. ... ich hatte am 26.02.2019 Strafantrag wegen der "Aufforderung zu Straftaten" erstattet. Just heute erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, welche mir lapidar mitteilt, das von strafrechtlichen Ermittlungen abgesehen wird...

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