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Es werden Posts vom April, 2016 angezeigt.

Kunstverbot in Köpenick

Unser Reizthema heute: Kunstverbot in Köpenick Im Rathaus in Berlin-Köpenick findet gerade das „Fotoclub Forum Berlin“ statt, bei dem alljährlich Amateurfotografen ihre tollsten Bilder ausstellen. Leider waren diesmal auch zwei dabei, auf denen die abgebildeten Frauen sich entschieden hatten, auf übermäßige Bekleidung zu verzichten. Und was macht das Rathaus? Hängt die Bilder ab. Schließlich laufen an so einem Ort der öffentlichen Verwaltung auch geistig verirrte, religiös verblendete und intolerante Menschen herum, die sich an den Bildern stören könnten. Offiziell formuliert das Berliner Kuluramt es so, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund in das Rathaus kämen, deren religiöse Gefühle nicht verletzt werden sollten. Ich sag dazu mal folgendes: Es ist mir scheißegal, ob irgendein Vollidiot sich von Titten, Schwengeln oder Schweinefleisch belästigt fühlt. Wer hier herkommt, hat nun mal zu akzeptieren, dass Deutschland nicht nur Kindergeld bede

Die deutsche Justiz

Unser Reizthema heute: die deutsche Justiz In Deutschland werden die meisten Strafverfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt. Das heißt, weil Staatsanwaltschaft und Gerichte besseres zu tun, keine Zeit oder keinen Bock haben. Was dann noch übrigbleibt und drei Jahre später mal vor Gericht landet, wird durch den komplizierten Verfahrensgang und die Rechtsanwälte, die quasi unbehelligt für den Schutz von Straftätern eintreten dürfen, kleingeredet. Und wer dann wirklich mal einfährt und sich eine Gefängniszelle von innen ansieht, der darf auch meist nach zwei Dritteln der eigentlichen Haftzeit wieder gehen, falls er nicht sowieso Freigänger ist. Schließlich kosten Gefangene Geld. Kein Wunder, dass sich hartgesottene Kriminelle von dieser Justiz nicht einschüchtern lassen. Aber als wenn dieses Problem nicht existieren würde und es auch sonst nichts zu tun gäbe, kümmert sich Heiko Maas, diese traurige Fehlbesetzung eines Justizministers, um nichts anders, als jetzt

Reklamationen

Unser Reizthema heute: Reklamationen Garantie und Gewährleistung sind zwei Sachen, mit denen der gemeine Einzelhändler gerne seine Kunden verwirrt. Ist ein Loch im Hemd oder das Smartphone übern Jordan, heißt es oft „wir schicken das ein“, blabla, oder ähnlicher Quatsch. Mal ein Exkurs zur Gesetzeslage: die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert 24 Monate, in denen der Händler (nicht der Hersteller) dafür verantwortlich ist, das sein Produkt tacko war. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war, danach ist es am Käufer zu beweisen, dass eben nicht alles Sahne gewesen ist. In jedem Fall hat nun der Käufer die Wahl, ob er eine Preisminderung möchte, eine Nachbesserung oder ganz vom Kauf zurücktreten will. Vertröstungen wie „wir schicken das ein“ gelten in jedem Fall nicht – also greift euch einfach einen heilen Artikel und lasst den kaputten im Geschäft liegen. Und die Gewährleistung